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Wichtige Informationen

Grundsätzlich können sich ukrainische Staatangehörige mit einem gültigen biometrischen Pass bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Wenn eine Ausreise nach 90 Tagen nicht möglich ist, müssen sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf der 90 Tage an die für Sie zuständige Ausländerbehörde wenden. Ungeachtet dessen steht es ihnen frei, sich vor Ablauf dieser Frist bei der Ausländerbehörde zu registrieren. Nach einem Beschluss der EU soll den ukrainischen Staatsangehörigen der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz als humanitäre Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt werden.

Sehr wichtig! Bevor die Registrierung bei der Ausländerbehörde und/oder die Beantragung der Asylbewerberleistungen vorgenommen wird, müssen die Menschen sich entschieden haben, dass sie definitiv in Göttingen bleiben wollen. Das Erteilen der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 und/oder die Beantragung von Sozialleistungen sind mit einer Wohnsitzauflage verbunden, sodass der Umzug in eine andere Kommune nicht mehr ohne weiteres möglich sein wird.

Rechtliche Informationen des Landes Niedersachsen
Unter dem unten stehenden Link finden Sie ausführliche rechtliche Informationen zu: Aufenthalt in Deutschland, Meldepflicht, Aufenthaltserlaubnis, Asyl, Sozialleistungen und Medizinische Versorgung, Corona, Haustiere von Geflüchteten u.v.m. niedersachsen.de

Sehr übersichtlich aufbereitete, wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine auf Deutsch, Russisch und Ukrainisch finden Sie hier: handbookgermany.de