Bewegen innerhalb der EU

Die ukrainischen Staatsangehörigen, die visumfrei (also als Inhaber:innen biometrischer Pässe) eingereist sind, dürfen innerhalb der EU beziehungsweise im sogenannten Schengenraum reisen.

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates erhalten haben, geht dies aber nur für 90 Tage.

Ein Umzug ist also nur mit Erlaubnis des Staates möglich, in den Sie umziehen. Erwerbstätigkeiten müssen Ihnen von jedem Staat, in dem Sie sie ausüben möchten (also dort sind, während Sie arbeiten), einzeln erlaubt werden.

Weitere Infos findet ihr hier:

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine